Seit dem 7. Oktober 2015 gelten neue regulatorische Vorgaben aus der EU-Verordnung zur Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts (REMIT). Nach rund drei Wochen ziehen wir eine erste, positive Bilanz. Es gibt allerdings noch einige offene Punkte zu klären.
Die Finanzkrise 2008 führte in Europa zu umfassenden Vorschriften, welche die Finanz- und neu auch die Energiebranche betreffen. Die Regulatoren haben die Vorgaben zur Meldung von Transaktionsdaten verschärft.
Sobald Geschäfte mit einem EU-Unternehmen gehandelt oder (in Form von Lieferung oder Bezug) in der EU erfüllt werden, fallen diese unter die Verordnungen EMIR und REMIT.
Die BKW ist von beiden EU-Vorschriften betroffen. Einerseits weil Konzerngesellschaften ihren Sitz in der EU haben, andererseits weil die BKW Energiegeschäfte mit Lieferort EU tätigt. Im ersten Fall greift EMIR, im zweiten gelten die Vorgaben von REMIT.
Einführung von REMIT erforderte neue Lösungen
Im Hinblick auf diese Neuerungen haben wir uns in der BKW entschieden, den Anforderungen nicht einzeln nach Regelwerk nachzukommen, sondern eine allgemeine Lösung zur Meldung von Transaktionsdaten aufzubauen. Die zu meldenden Geschäfte werden in einem zentralen Meldesystem gesammelt, mit Zusatzinformationen angereichert und via REGIS-TR an den entsprechenden Regulator übermittelt. Als Energieversorger mit Sitz in der Schweiz müssen wir gestützt auf den Artikel 26a der Stromversorgungsverordnung auch die ElCom mit denselben Informationen versorgen, welche wir der ACER übermitteln.