Die Förderung von Technologien zur Erreichung eines energiepolitischen Ziels ist Aufgabe von Staat, Kantonen oder Gemeinden und nicht von Energieunternehmen. Für die Förderung der Fotovoltaikanlagen wäre der Abbau der mittlerweile sehr langen KEV-Warteliste der zielführende Weg. Die BKW hat daher in der parlamentarischen Beratung zur Energiestrategie 2050 eine temporäre Erhöhung des Netzzuschlages unterstützt.
Fotovoltaikanlagen können sich (noch) nicht selber am Markt behaupten. Um das Ausbauziel der Stromproduktion mit Fotovoltaik im Rahmen der neuen Energiepolitik des Bundes zu erreichen, braucht es daher während einer Übergangszeit eine staatliche Förderung. Das ist der politische Wille. Zu diesem Zweck wurde die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingeführt. Die KEV-Fördergelder reichen jedoch nicht aus, um alle Projekte zu unterstützen. Deshalb wird eine KEV-Warteliste geführt, auf welcher bis jetzt über 40’000 Anlagen und Projekte, die nach November 2011 angemeldet wurden, auf eine Zusage warten. Kontinuierlich gehen neue Anlagen ans Netz.
Förderung ist nicht Aufgabe der BKW
Die Förderung von Technologien zur Erreichung eines energiepolitischen Ziels ist Aufgabe von Staat, Kantonen oder Gemeinden und nicht von Energieversorgungsunternehmen. Die BKW verzichtet als betriebswirtschaftlich geführtes, börsenkotiertes Unternehmen auf eine Fortsetzung der freiwillig höheren Vergütung und erstattet den Produzenten unter Beachtung der ElCom-Verfügung für den eingespeisten Strom einen marktorientierten Preis. Aufgrund der klaren Rechtslage und der steigenden Anzahl der Fotovoltaikanlagen ist es ihr nicht möglich namhafte finanzielle Mittel des Unternehmens aufgrund von politischen Wünschen ohne Gegenleistung an Dritte zu verteilen.
Leitentscheid ElCom
Mit einer Fotovoltaikanlage generiert der Produzent elektrische Energie (Graustrom) sowie den Herkunftsnachweis (Qualität). Wichtig ist dabei, dass sich die Rückliefervergütung nur auf die elektrische Energie bezieht. Herkunftsnachweise können von den Produzenten separat verkauft werden. Die BKW übernimmt nach Bedarf Herkunftsnachweise.
Mit dem Leitentscheid hat die ElCom erstmals die Rahmenbedingungen für die Mindestvergütungshöhe festgelegt: Der Preis, den der Netzbetreiber im Rahmen seines Beschaffungsportfolios für den Bezug von Graustrom bezahlen muss. Die BKW produziert mehr Strom aus eigenen Anlagen, als sie in ihrem Gebiet absetzen kann (sie hat eine „Long-Position“). Daher muss die BKW diesen zusätzlich eingespeisten Strom aus Fotovoltaikanlagen von Dritten zu Marktpreisen am Markt weiterverkaufen. Diesen am Markt erzielten Preis erstattet die BKW den Anlagebetreibern zurück.
Marktpreisorientierte Vergütung
Der durchschnittliche Marktpreis für Strom liegt zurzeit leicht unter 4 Rp./kWh. Die BKW hat entschieden, die Vergütung ab 1.1.2017 auf 4 Rp./kWh festzulegen (Medienmitteilung vom 17.10.2016) damit alle Produzenten mindestens den Marktwert Ihres Stroms vergütet bekommen. Die Höhe der Vergütung wird periodisch überprüft und folgt der Marktentwicklung.
Die BKW unterstützt Kunden bei der Planung der Fotovoltaikanlagen in Richtung einer optimalen Ausgestaltung der Anlagengrösse, so dass sie möglichst auf den eigenen Strombedarf abgestimmt ist (Eigenverbrauch). Ist dies gegeben, profitiert der Besitzer optimal von seiner Investition, denn er ist unabhängiger von der Marktentwicklung und von weiteren externen Rahmenbedingungen.
Weiterführende Links:
Offenbar gilt jetzt alles als Graustrom mit dem entsprechenden Einheitstarif. Meine PV-Anlage produziert damit auch Graustrom. Die logische Konsequenz ist, dass ich den Strom-Bezug für Haushalt und Heizung auch auf Graustrom ändere (bisher 0% Graustrom, 100% erneuerbare Energie). Ich vermute, dass auch andere solche Überlegungen anstellen.
Wenn alle Leute die sich ein grünes Mäntelchen überstülpen und auch so abstimmen und wählen, den Solrastrom kaufen würden hätte es viel zu wenig von dieser Stromsorte.
Aber die sind eben nur grün bis zum Portemonnaie, dann hören sie auf grün zu sein und kaufen Graustrom oder andere Produkte. Nur eben nicht den Solarstrom, weil sie nicht bereit sind für ihre Idee auch finanziell grade zu stehen, sondern immer nur von den anderen fordern.
Ich habe auf meinem Dach eine Solaranlage installieren lassen. Stimme und wähle aber selten (nicht nie) grün 🙂
Ja, leider wird viel zu viel durch das Portemonnaie gesteuert. Meine PV-Anlage bereue ich aber auch mit sehr wenig Vergütung nicht. Es freut mich immer wieder, wie viel Sonnenenergie so ausgewertet werden kann. Mich störte nur, dass die BKW jetzt alles mit Graustrom bewertet, Sonnenenergie aber trotzdem teurer verkauft. Dies hat sicher einen negativen Einfluss auf die weitere Entwicklung von Solaranlagen. Wegen den noch zu teuren und nicht vorhandenen Stromspeichern begreife ich, dass die BKW nicht alle Solarenergie teuer einkaufen kann. Trotzdem wäre eine transparentere Darstellung hilfreich. Die sog. Herkunftsnachweise sind auch wenig tranparent dargestellt. Die BKW-Antwort zum Beitrag von Stephan Feld hat mich jedenfalls auch nicht überzeugt.
Und weshalb sollen dann die Kunden für die ökologischen Energy Green und Blue-Produkte denn mehr bezahlen, wenn die BKW diese nicht finaziell unterstützt. Geht es hier nur um Gewinnmitnahmen? Für die privaten Solaranlagen hat die BKW praktisch keine Investitions- und Amortisationskosten.
Im Moment klingt für mich die BKW als sehr unglaubwürdig.
Lieber Herr Feld
Die Energietarife der BKW sind kostenbasiert, das heisst: Sie sind so gestaltet, dass die Gestehungskosten der produzierten Energie aus den verschiedenen Anlagen der BKW gedeckt werden können. Gewinnmitnahmen gibt es keine. Die Tarife werden von der Aufsichtsbehörde ElCom überwacht.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Freundliche Grüsse,
BKW AG