Die Regelenergie garantiert die Netzstabilität mittels drei Stufen. Sie balancieren das Schweizer Stromnetz im Sekunden-, Minuten- und Viertelstunden-Takt aus.
Damit es bei einem Gewitter, einer Sonnenfinsternis oder einem Kraftwerksausfall nicht zu Netzschwankungen kommt, betreibt die nationale Netzgesellschaft Swissgrid den Regelenergiemarkt. Sie hat die Aufgabe das Netz im Gleichgewicht zu halten, so dass immer gleich viel Strom produziert wie verbraucht wird. Denn wenn dies nicht gewährleistet ist, kann es im Extremfall zu einem Black-out führen.
Regelenergie garantiert Netzstabilität
Am Regelenergiemarkt können Unternehmen ihre flexibel regelbaren Anlagen gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Swissgrid setzt sie bei Bedarf ein, um das Netz zu stabilisieren.
Der Regelenergiemarkt ist in drei Stufen unterteilt. Diese unterscheiden sich in erster Linie nach der Geschwindigkeit, in welcher sie im Bedarfsfall aktiviert werden können. Fällt zum Beispiel irgendwo in Europa ein grosses Kraftwerk aus und fliesst deswegen zu wenig Strom im Netz, werden nacheinander alle drei Stufen aktiviert, um die Netzstabilität zu garantieren.
- Primärregelung: Abruf innerhalb von Sekunden
Die erste Stufe wird durch die sogenannte Primärregelung abgedeckt. Diese ist bei Bedarf innerhalb von wenigen Sekunden abrufbar. Europaweit reagieren zum Beispiel Generatoren von Wasserkraftwerken und Batterien sofort auf eine Frequenzabweichung und liefern mehr Strom. Die Primärregelung wird nur im ersten Moment zur Stabilisierung eingesetzt und wird von der Sekundärregelung schnellstmöglich abgelöst, damit sie für einen nächsten Einsatz wieder zur Verfügung steht. - Sekundärregelung: Abruf innerhalb von Minuten
Nach einigen Minuten ersetzt die Sekundärregelung die Primärregelung, um das Netz wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Sie ist innerhalb von wenigen Minuten abrufbar und wird typischerweise von Wasserkraftwerken erbracht, welche mehr Wasser turbinieren und somit mehr Strom produzieren. Swissgrid korrigiert die unerwartete Mehrproduktion am Tag danach mittels Post Scheduling um die Bilanzgruppe mit der Mehrproduktion schadlos zu halten (siehe Blog-Beitrag zu Bilanzgruppenmanagement). - Tertiärregelung: Abruf innerhalb von 15 Minuten
Reichen die Primär- und Sekundärregelung nicht aus, aktiviert die Swissgrid nach einer Viertelstunde auch noch die Tertiärregelung. Diese kann von Wasserkraftwerken und anderen Stromproduzenten oder auch von Industriebetrieben, also Verbrauchern, erbracht werden (wie Verbraucher mittels Regelpool am Regelenergiemarkt teilnehmen können, lesen Sie im Beitrag über den Regelenergiemarkt). Beim Ausfall eines Kraftwerks werden die Betriebe gebeten ihren Stromverbrauch zu reduzieren. Dies ist zum Beispiel möglich durch das Abschalten einer Zementmühle. Im umgekehrten Fall, wenn bei starkem Wind zu viel Strom produziert wird, müssen die Betriebe ihren Stromverbrauch kurzfristig erhöhen. Dies kann durch das Zuschalten eines Kältekompressors erfolgen, während Wasserkraftwerke gleichzeitig ihre Turbinen drosseln.